Versionsverlauf


  • ab 01.09.1992 (aktuelle Fassung)

§ 10 AGGVG LSA - Vertrauenspersonen für die Wahl der Schöffen

Bibliographie

Titel
Ausführungsgesetz des Landes Sachsen-Anhalt zum Gerichtsverfassungsgesetz (AGGVG LSA)
Amtliche Abkürzung
AGGVG LSA
Normtyp
Gesetz
Normgeber
Sachsen-Anhalt
Gliederungs-Nr.
300.3

Die Vertrauenspersonen in den Ausschüssen nach §§ 40 und 77 des Gerichtsverfassungsgesetzes müssen die Voraussetzungen für die Berufung als ehrenamtliche Richter in der Strafgerichtsbarkeit erfüllen.