§ 10 AGGVG LSA - Vertrauenspersonen für die Wahl der Schöffen
Bibliographie
- Titel
- Ausführungsgesetz des Landes Sachsen-Anhalt zum Gerichtsverfassungsgesetz (AGGVG LSA)
- Amtliche Abkürzung
- AGGVG LSA
- Normtyp
- Gesetz
- Normgeber
- Sachsen-Anhalt
- Gliederungs-Nr.
- 300.3
Die Vertrauenspersonen in den Ausschüssen nach §§ 40 und 77 des Gerichtsverfassungsgesetzes müssen die Voraussetzungen für die Berufung als ehrenamtliche Richter in der Strafgerichtsbarkeit erfüllen.