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§ 139aa GewO - Anwendung der §§ 121 und 125

Bibliographie

Titel
Gewerbeordnung
Redaktionelle Abkürzung
GewO
Normtyp
Gesetz
Normgeber
Bund
Gliederungs-Nr.
7100-1

Auf die Arbeitnehmer in den unter Abschnitt IV fallenden Betrieben finden im übrigen die Bestimmungen der §§ 121 und 125 Anwendung.