§ 139aa GewO - Anwendung der §§ 121 und 125BibliographieTitelGewerbeordnungRedaktionelle AbkürzungGewONormtypGesetzNormgeberBundGliederungs-Nr.7100-1 Auf die Arbeitnehmer in den unter Abschnitt IV fallenden Betrieben finden im übrigen die Bestimmungen der §§ 121 und 125 Anwendung.