§ 3 ZZV hF WS 22/23
Bibliographie
- Titel
- Verordnung über die Festsetzung von Zulassungszahlen und die Vergabe von Studienplätzen in höheren Fachsemestern an den Hochschulen des Landes Nordrhein-Westfalen zum Studienjahr 2022/2023
- Redaktionelle Abkürzung
- ZZV hF WS 22/23,NW
- Normtyp
- Rechtsverordnung
- Normgeber
- Nordrhein-Westfalen
- Gliederungs-Nr.
- 221
Die im vorklinischen Teil des Studiengangs Medizin eingeschriebenen Studierenden können, abgesehen von Fällen nach Satz 2, nach dem Bestehen des ersten Abschnitts der ärztlichen Prüfung das Studium im ersten Fachsemester des klinischen Teils des Studiengangs Medizin an ihrer Hochschule fortsetzen. Die klinische Ausbildung an der Medizinischen Fakultät der Ruhr-Universität Bochum wird an den Standorten des Universitätsklinikums im Raum Bochum und ab dem drittenklinischen Semester für 60 Studierende in Ostwestfalen-Lippe mit Schwerpunkt in Minden stattfinden.