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Verordnung zum Schutz von Tieren beim Transport und zur Durchführung der Verordnung (EG) Nr. 1/2005 des Rates
(Tierschutztransportverordnung - TierSchTrV) 1)2)

Bibliographie

Titel
Verordnung zum Schutz von Tieren beim Transport und zur Durchführung der Verordnung (EG) Nr. 1/2005 des Rates (Tierschutztransportverordnung - TierSchTrV)  
Amtliche Abkürzung
TierSchTrV
Normtyp
Rechtsverordnung
Normgeber
Bund
Gliederungs-Nr.
7833-3-18

Vom 11. Februar 2009 (BGBl. I S. 375)

Zuletzt geändert durch Artikel 2 der Verordnung vom 25. November 2021 (BGBl. I S. 4970)

Es verordnen

jeweils in Verbindung mit § 16b Abs. 1 Satz 2 des Tierschutzgesetzes nach Anhörung der Tierschutzkommission:

Inhaltsübersicht(1)§§
Abschnitt 1
Allgemeine Vorschriften
Anwendungsbereich1
Zulassungsnummer2
Ausnahmen für Straßentransportmittel3
Befähigungsnachweis4
Schienentransport5
Abschnitt 2
Transport in Behältnissen
Besondere Anforderungen an Behältnisse6
Pflichten des Absenders7
Nachnahmeversand8
Abschnitt 3
Besondere Vorschriften zum Schutz von Nutztieren beim innerstaatlichen Transport
Raumbedarf und Pflege9
Begrenzung von Transporten10
Eintagsküken11
Abschnitt 4
Besondere Vorschriften zum Schutz von anderen Tieren als Nutztieren
Meeressäugetiere und Vögel12
Wechselwarme Wirbeltiere und wirbellose Tiere13
Abschnitt 5
Grenzüberschreitender Transport
Ausfuhr über bestimmte Überwachungsstellen14
Anzeige der Ankunft15
Einfuhr über bestimmte Überwachungsstellen16
Einfuhrdokument17
Anforderungen an die Einfuhr18
Einfuhruntersuchung19
Abschnitt 6
Befugnisse der Behörde, Ordnungswidrigkeiten
Befugnisse der Behörde20
Ordnungswidrigkeiten21
Unterrichtung22
Aufheben von Vorschriften (2)23
Inkrafttreten24
Anlagen
(zu § 6)Anlage 1
(zu § 9 Abs. 1 und 2)Anlage 2
(zu § 19 Abs. 1)Anlage 3

Diese Verordnung dient der Umsetzung der Richtlinie 91/496/EWG des Rates vom 15. Juli 1991 zur Festlegung von Grundregeln für die Veterinärkontrollen von aus Drittländern in die Gemeinschaft eingeführten Tieren und zur Änderung der Richtlinien 89/662/EWG, 90/425/EWG und 90/675/EWG (ABl. EG Nr. L 268 S. 56), zuletzt geändert durch die Richtlinie 2006/104/EG des Rates vom 20. November 2006 (ABl. EU Nr. L 363 S. 352).

Die Verpflichtungen aus der Richtlinie 98/34/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 22. Juni 1998 über ein Informationsverfahren auf dem Gebiet der Normen und technischen Vorschriften und der Vorschriften für die Dienste der Informationsgesellschaft (ABl. EG Nr. L 204 S. 37), zuletzt geändert durch die Richtlinie 2006/96/EG des Rates vom 20. November 2006 (ABl. EU Nr. L 363 S. 81), sind beachtet worden.

Die Inhaltsübersicht wurde redaktionell angepasst.

Nach Artikel 2 Nummer 2a der Verordnung vom 25. November 2021 (BGBl. I S. 4970) soll nach § 22 folgender § 23 eingefügt werden:

"§ 23
Anwendungsbestimmungen"

§ 23 ist bereits seit der Erstfassung der Verordnung vorhanden.