Art. 13b AGVwGO - Übergangsregelung
Bibliographie
- Titel
- Gesetz zur Ausführung der Verwaltungsgerichtsordnung
- Redaktionelle Abkürzung
- AGVwGO,HB
- Normtyp
- Gesetz
- Normgeber
- Bremen
- Gliederungs-Nr.
- 34-a-1
Für Verwaltungsakte, die bis zum Ablauf des 14. Februar 2011 erlassen worden sind oder deren Vornahme bis zum Ablauf des 14. Februar 2011 abgelehnt worden ist, gilt Artikel 8 in der bis zu diesem Tage geltenden Fassung.