§ 55 ThürLaufbG - Anpassung von Laufbahn-, Ausbildungs- und Prüfungsordnungen
Bibliographie
- Titel
- Thüringer Gesetz über die Laufbahnen der Beamten (Thüringer Laufbahngesetz - ThürLaufbG -)
- Amtliche Abkürzung
- ThürLaufbG
- Normtyp
- Gesetz
- Normgeber
- Thüringen
- Gliederungs-Nr.
- 2030-4
Bestimmungen in Laufbahn-, Ausbildungs- und Prüfungsordnungen, die vor dem 1. Januar 2015 erlassen worden sind und inhaltlich von den Bestimmungen dieses Gesetzes oder des Thüringer Beamtengesetzes in der ab 1. Januar 2015 geltenden Fassung abweichen, gelten längstens bis zum 31. Dezember 2016.