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§ 3 BfNErrG - Fachaufsicht

Bibliographie

Titel
Gesetz über die Errichtung eines Bundesamtes für Naturschutz
Redaktionelle Abkürzung
BfNErrG
Normtyp
Gesetz
Normgeber
Bund
Gliederungs-Nr.
791-7

Soweit das Bundesamt für Naturschutz Aufgaben aus einem anderen Geschäftsbereich als dem des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit wahrnimmt, untersteht es den fachlichen Weisungen der sachlich zuständigen obersten Bundesbehörde.