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§ 62 HWaG - Freistellung

Bibliographie

Titel
Hamburgisches Wassergesetz (HWaG)
Amtliche Abkürzung
HWaG
Normtyp
Gesetz
Normgeber
Hamburg
Gliederungs-Nr.
753-1

Der Senat kann durch Rechtsverordnung bestimmen, dass einzelne Hochwasserschutzanlagen oder Dämme oder Teile von ihnen den Vorschriften der §§ 56 bis 61 ganz oder teilweise nicht unterliegen.