§ 51 BestattG - Sonderbestimmungen
Bibliographie
- Titel
- Gesetz Nr. 2019 über das Friedhofs-, Bestattungs- und Leichenwesen (Bestattungsgesetz - BestattG - )
- Amtliche Abkürzung
- BestattG
- Normtyp
- Gesetz
- Normgeber
- Saarland
- Gliederungs-Nr.
- 2129-1
Unberührt bleiben
- 1.
internationale Vereinbarungen, insbesondere über die Leichenbeförderung,
- 2.
Vorschriften über die Beförderung von Leichen auf dem Schienenweg, auf dem Seeweg, auf Binnenwasserstraßen und auf dem Luftweg,
- 3.
Vorschriften über den Umgang mit radioaktiven Leichen,
- 4.
Vorschriften über die Erhaltung der Gräber der Opfer von Krieg und Gewaltherrschaft.