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  • ab 05.02.2021 (aktuelle Fassung)

§ 51 BestattG - Sonderbestimmungen

Bibliographie

Titel
Gesetz Nr. 2019 über das Friedhofs-, Bestattungs- und Leichenwesen (Bestattungsgesetz - BestattG - )
Amtliche Abkürzung
BestattG
Normtyp
Gesetz
Normgeber
Saarland
Gliederungs-Nr.
2129-1

Unberührt bleiben

  1. 1.

    internationale Vereinbarungen, insbesondere über die Leichenbeförderung,

  2. 2.

    Vorschriften über die Beförderung von Leichen auf dem Schienenweg, auf dem Seeweg, auf Binnenwasserstraßen und auf dem Luftweg,

  3. 3.

    Vorschriften über den Umgang mit radioaktiven Leichen,

  4. 4.

    Vorschriften über die Erhaltung der Gräber der Opfer von Krieg und Gewaltherrschaft.