§ 305 FamFG - Beschwerde des Untergebrachten
Bibliographie
- Titel
- Gesetz über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit (FamFG)
- Amtliche Abkürzung
- FamFG
- Normtyp
- Gesetz
- Normgeber
- Bund
- Gliederungs-Nr.
- 315-24
Ist der Betroffene untergebracht, kann er Beschwerde auch bei dem Amtsgericht einlegen, in dessen Bezirk er untergebracht ist.