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  • ab 14.12.1967 (aktuelle Fassung)

§ 1 3. BewG§39DV

Bibliographie

Titel
Dritte Verordnung zur Durchführung des § 39 Abs. 1 des Bewertungsgesetzes
Redaktionelle Abkürzung
3. BewG§39DV
Normtyp
Rechtsverordnung
Normgeber
Bund
Gliederungs-Nr.
610-7-10-3

Für die Hauptbewertungsstützpunkte werden auf den 1. Januar 1964 Vergleichszahlen festgesetzt. Sie sind für die gärtnerische Nutzung

  1. 1.
    für den Nutzungsteil Gemüse-, Blumen- und Zierpflanzenbau der Anlage 2,
  2. 2.
    für den Nutzungsteil Obstbau der Anlage 3,
  3. 3.
    für den Nutzungsteil Baumschulen der Anlage 4

zu entnehmen. Die Anlage 1 enthält Vorbemerkungen zu den Anlagen 2, 3 und 4.