§ 266 HGB - Gliederung der Bilanz
Bibliographie
- Titel
- Handelsgesetzbuch
- Redaktionelle Abkürzung
- HGB
- Normtyp
- Gesetz
- Normgeber
- Bund
- Gliederungs-Nr.
- 4100-1
(1) 1Die Bilanz ist in Kontoform aufzustellen. 2Dabei haben große und mittelgroße Kapitalgesellschaften (§ 267 Abs. 3, 2) auf der Aktivseite die in Absatz 2 und auf der Passivseite die in Absatz 3 bezeichneten Posten gesondert und in der vorgeschriebenen Reihenfolge auszuweisen. 3Kleine Kapitalgesellschaften (§ 267 Abs. 1) brauchen nur eine verkürzte Bilanz aufzustellen, in die nur die in den Absätzen 2 und 3 mit Buchstaben und römischen Zahlen bezeichneten Posten gesondert und in der vorgeschriebenen Reihenfolge aufgenommen werden.
(2) Aktivseite
- A.
Anlagevermögen:
- I.
Immaterielle Vermögensgegenstände:
- 1.
Konzessionen, gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte und Werte sowie Lizenzen an solchen Rechten und Werten;
- 2.
Geschäfts- oder Firmenwert;
- 3.
geleistete Anzahlungen;
- II.
Sachanlagen:
- 1.
Grundstücke, grundstücksgleiche Rechte und Bauten einschließlich der Bauten auf fremden Grundstücken;
- 2.
technische Anlagen und Maschinen;
- 3.
andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung;
- 4.
geleistete Anzahlungen und Anlagen im Bau;
- III.
Finanzanlagen:
- 1.
Anteile an verbundenen Unternehmen;
- 2.
Ausleihungen an verbundene Unternehmen;
- 3.
Beteiligungen;
- 4.
Ausleihungen an Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht;
- 5.
Wertpapiere des Anlagevermögens;
- 6.
sonstige Ausleihungen.
- B.
Umlaufvermögen:
- I.
Vorräte:
- 1.
Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe;
- 2.
unfertige Erzeugnisse, unfertige Leistungen;
- 3.
fertige Erzeugnisse und Waren;
- 4.
geleistete Anzahlungen;
- II.
Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände:
- 1.
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen;
- 2.
Forderungen gegen verbundene Unternehmen;
- 3.
Forderungen gegen Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht;
- 4.
sonstige Vermögensgegenstände;
- III.
Wertpapiere:
- 1.
Anteile an verbundenen Unternehmen;
- 2.
eigene Anteile;
- 3.
sonstige Wertpapiere;
- IV.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks.
- C.
Rechnungsabgrenzungsposten.
(3) Passivseite
- A.
Eigenkapital:
- I.
Gezeichnetes Kapital;
- II.
Kapitalrücklage;
- III.
Gewinnrücklagen:
- 1.
gesetzliche Rücklage;
- 2.
Rücklage für eigene Anteile;
- 3.
satzungsmäßige Rücklagen;
- 4.
andere Gewinnrücklagen;
- IV.
Gewinnvortrag/Verlustvortrag;
- V.
Jahresüberschuss/Jahresfehlbetrag.
- B.
Rückstellungen:
- 1.
Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen;
- 2.
Steuerrückstellungen;
- 3.
sonstige Rückstellungen.
- C.
Verbindlichkeiten:
- 1.
Anleihen, davon konvertibel;
- 2.
Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten;
- 3.
erhaltene Anzahlungen auf Bestellungen;
- 4.
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen;
- 5.
Verbindlichkeiten aus der Annahme gezogener Wechsel und der Ausstellung eigener Wechsel;
- 6.
Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen;
- 7.
Verbindlichkeiten gegenüber Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht;
- 8.
sonstige Verbindlichkeiten, davon aus Steuern, davon im Rahmen der sozialen Sicherheit.
- D.
Rechnungsabgrenzungsposten.