§ 266 HGB - Gliederung der Bilanz

Bibliographie

Titel
Handelsgesetzbuch
Redaktionelle Abkürzung
HGB
Normtyp
Gesetz
Normgeber
Bund
Gliederungs-Nr.
4100-1

(1) 1Die Bilanz ist in Kontoform aufzustellen. 2Dabei haben große und mittelgroße Kapitalgesellschaften (§ 267 Abs. 3, 2) auf der Aktivseite die in Absatz 2 und auf der Passivseite die in Absatz 3 bezeichneten Posten gesondert und in der vorgeschriebenen Reihenfolge auszuweisen. 3Kleine Kapitalgesellschaften (§ 267 Abs. 1) brauchen nur eine verkürzte Bilanz aufzustellen, in die nur die in den Absätzen 2 und 3 mit Buchstaben und römischen Zahlen bezeichneten Posten gesondert und in der vorgeschriebenen Reihenfolge aufgenommen werden.

(2) Aktivseite

  1. A.

    Anlagevermögen:

    1. I.

      Immaterielle Vermögensgegenstände:

      1. 1.

        Konzessionen, gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte und Werte sowie Lizenzen an solchen Rechten und Werten;

      2. 2.

        Geschäfts- oder Firmenwert;

      3. 3.

        geleistete Anzahlungen;

    2. II.

      Sachanlagen:

      1. 1.

        Grundstücke, grundstücksgleiche Rechte und Bauten einschließlich der Bauten auf fremden Grundstücken;

      2. 2.

        technische Anlagen und Maschinen;

      3. 3.

        andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung;

      4. 4.

        geleistete Anzahlungen und Anlagen im Bau;

    3. III.

      Finanzanlagen:

      1. 1.

        Anteile an verbundenen Unternehmen;

      2. 2.

        Ausleihungen an verbundene Unternehmen;

      3. 3.

        Beteiligungen;

      4. 4.

        Ausleihungen an Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht;

      5. 5.

        Wertpapiere des Anlagevermögens;

      6. 6.

        sonstige Ausleihungen.

  2. B.

    Umlaufvermögen:

    1. I.

      Vorräte:

      1. 1.

        Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe;

      2. 2.

        unfertige Erzeugnisse, unfertige Leistungen;

      3. 3.

        fertige Erzeugnisse und Waren;

      4. 4.

        geleistete Anzahlungen;

    2. II.

      Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände:

      1. 1.

        Forderungen aus Lieferungen und Leistungen;

      2. 2.

        Forderungen gegen verbundene Unternehmen;

      3. 3.

        Forderungen gegen Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht;

      4. 4.

        sonstige Vermögensgegenstände;

    3. III.

      Wertpapiere:

      1. 1.

        Anteile an verbundenen Unternehmen;

      2. 2.

        eigene Anteile;

      3. 3.

        sonstige Wertpapiere;

    4. IV.

      Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks.

  3. C.

    Rechnungsabgrenzungsposten.

(3) Passivseite

  1. A.

    Eigenkapital:

    1. I.

      Gezeichnetes Kapital;

    2. II.

      Kapitalrücklage;

    3. III.

      Gewinnrücklagen:

      1. 1.

        gesetzliche Rücklage;

      2. 2.

        Rücklage für eigene Anteile;

      3. 3.

        satzungsmäßige Rücklagen;

      4. 4.

        andere Gewinnrücklagen;

    4. IV.

      Gewinnvortrag/Verlustvortrag;

    5. V.

      Jahresüberschuss/Jahresfehlbetrag.

  2. B.

    Rückstellungen:

    1. 1.

      Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen;

    2. 2.

      Steuerrückstellungen;

    3. 3.

      sonstige Rückstellungen.

  3. C.

    Verbindlichkeiten:

    1. 1.

      Anleihen, davon konvertibel;

    2. 2.

      Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten;

    3. 3.

      erhaltene Anzahlungen auf Bestellungen;

    4. 4.

      Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen;

    5. 5.

      Verbindlichkeiten aus der Annahme gezogener Wechsel und der Ausstellung eigener Wechsel;

    6. 6.

      Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen;

    7. 7.

      Verbindlichkeiten gegenüber Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht;

    8. 8.

      sonstige Verbindlichkeiten, davon aus Steuern, davon im Rahmen der sozialen Sicherheit.

  4. D.

    Rechnungsabgrenzungsposten.