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Personalvertretungsgesetz für das Land Nordrhein-Westfalen
- Landespersonalvertretungsgesetz - LPVG -

Bibliographie

Titel
Personalvertretungsgesetz für das Land Nordrhein-Westfalen - Landespersonalvertretungsgesetz - LPVG -
Amtliche Abkürzung
LPVG
Normtyp
Gesetz
Normgeber
Nordrhein-Westfalen
Gliederungs-Nr.
2035

Vom 3. Dezember 1974 (GV. NW. S. 1514)

Zuletzt geändert durch Artikel 3 des Gesetzes vom 31. Oktober 2006 (GV. NRW. S. 474)

Der Landtag hat das folgende Gesetz beschlossen, das hiermit verkündet wird:

Inhaltsübersicht§§
Erstes Kapitel
Allgemeine Vorschriften1 bis 9
Zweites Kapitel
Personalrat
Erster Abschnitt
Wahl und Zusammensetzung10 bis 22
Zweiter Abschnitt
Amtszeit23 bis 28
Dritter Abschnitt
Geschäftsführung29 bis 41
Vierter Abschnitt
Rechtsstellung der Mitglieder42 und 43
Drittes Kapitel
Personalkommission44
Viertes Kapitel
Personalversammlung45 bis 49
Fünftes Kapitel
Stufenvertretungen50 und 51
Sechstes Kapitel
Gesamtpersonalrat52 und 53
Siebtes Kapitel
Jugend- und Auszubildendenvertretung54 bis 61
Achtes Kapitel
Beteiligung der Personalvertretung
Erster Abschnitt
Allgemeines62 bis 65
Zweiter Abschnitt
Formen und Verfahren66 bis 71
Dritter Abschnitt
Beteiligungspflichtige Angelegenheiten72 bis 77
Vierter Abschnitt
Beteiligung der Stufenvertretung und des Gesamtpersonalrats78
Neuntes Kapitel
Gerichtliche Entscheidung79 und 80
Zehntes Kapitel
Sondervorschriften für besondere Verwaltungszweige und die Behandlung von Verschlusssachen
Erster Abschnitt
Polizei81 bis 86
Zweiter Abschnitt
Lehrer87 bis 95
Dritter Abschnitt
Staatsanwälte96 und 97
Vierter Abschnitt
Referendare im juristischen Vorbereitungsdienst98 bis 106
Fünfter Abschnitt
(weggefallen)107 bis 109
Sechster Abschnitt
Hochschulen110 bis 111
Siebter Abschnitt
Laufbahnbewerber für den höheren und den gehobenen Bibliotheks- und Dokumentationsdienst sowie Aufstiegsbeamte112 bis 119
Achter Abschnitt
Behandlung von Verschlusssachen119a bis 119d
Elftes Kapitel
Schlussvorschriften120 bis 127