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  • ab 14.07.2007 (aktuelle Fassung)

§ 13 SächsFlüAG - Einschränkung eines Grundrechts

Bibliographie

Titel
Gesetz zur Aufnahme und Unterbringung von Flüchtlingen im Freistaat Sachsen (Sächsisches Flüchtlingsaufnahmegesetz - SächsFlüAG)
Amtliche Abkürzung
SächsFlüAG
Normtyp
Gesetz
Normgeber
Sachsen
Gliederungs-Nr.
271-4/2

Das Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung nach Artikel 33 der Verfassung des Freistaates Sachsen und Artikel 2 Abs. 1 in Verbindung mit Artikel 1 Abs. 1 des Grundgesetzes wird durch dieses Gesetz eingeschränkt.