Art. 1 ArbGOrgG - Organisation der Gerichte
Bibliographie
- Titel
- Gesetz über die Organisation der Gerichte für Arbeitssachen im Freistaat Bayern (Bayerisches Arbeitsgerichte-Organisationsgesetz - ArbGOrgG)
- Amtliche Abkürzung
- ArbGOrgG
- Normtyp
- Gesetz
- Normgeber
- Bayern
- Gliederungs-Nr.
- 32-1-A
Die Namen und Sitze der Gerichte für Arbeitssachen sowie ihre Gerichtsbezirke sind in Bayern nach der Anlage bestimmt.