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§ 1 VergV ZVS - Umfang der zentralen Studienplatzvergabe

Bibliographie

Titel
Verordnung des Wissenschaftsministeriums über die zentrale Vergabe von Studienplätzen (Vergabeverordnung ZVS)
Redaktionelle Abkürzung
VergV ZVS,BW
Normtyp
Rechtsverordnung
Normgeber
Baden-Württemberg
Gliederungs-Nr.
2234-4 6

Die Zentralstelle für die Vergabe von Studienplätzen (Zentralstelle) vergibt die Studienplätze des ersten Fachsemesters der in das zentrale Vergabeverfahren einbezogenen Studiengänge, soweit sie nicht von den Hochschulen vergeben werden. Die in das zentrale Vergabeverfahren einbezogenen Studiengänge sind in Anlage 1 aufgeführt.