Gesetz über die Justiz im Freistaat Sachsen
(Sächsisches Justizgesetz - SächsJG)

Bibliographie

Titel
Gesetz über die Justiz im Freistaat Sachsen (Sächsisches Justizgesetz - SächsJG)
Amtliche Abkürzung
SächsJG
Normtyp
Gesetz
Normgeber
Sachsen
Gliederungs-Nr.
300-14

Vom 24. November 2000 (SächsGVBl. S. 482, 2001 S. 704)

Zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 13. Dezember 2016 (SächsGVBl. S. 655) (1)

Der Sächsische Landtag hat am 16. November 2000 das folgende Gesetz beschlossen:

Inhaltsübersicht*§§
Teil 1
Örtliche Zuständigkeit und Sitz der Gerichte und Staatsanwaltschaften
Oberlandesgericht, Land- und Amtsgerichte1
Oberverwaltungsgericht und Verwaltungsgerichte2
Landesarbeitsgericht und Arbeitsgerichte3
Landessozialgericht und Sozialgerichte4
Finanzgericht5
Staatsanwaltschaften6
Bezeichnung der Gerichte und Staatsanwaltschaften7
Änderungen von Gemeinde- und Landkreisgrenzen8
Teil 2
Organisations- und Verfahrensrecht
Abschnitt 1
Allgemeine Vorschriften
Zahl der Spruchkörper9
Mitgliedschaft im Richterwahlausschuss10
Urkundsbeamte der Geschäftsstelle11
Zuständigkeit zur Betrauung von Bereichsrechtspflegern12
Gerichtsverwaltung13
Aufbewahrung von Schriftgut13a
Abschnitt 2
Ausführung von die ordentliche Gerichtsbarkeit betreffenden verfahrensrechtlichen Vorschriften
Ernennung der Handelsrichter14
Dienstaufsicht15
Ausschließliche Zuständigkeit der Landgerichte16
Zuständigkeiten der Gerichtsvollzieher17
Legalisation18
Insolvenzverfahren über das Vermögen juristischer Personen des öffentlichen Rechts19
Strafrechtliche Zuständigkeitskonzentration20
(weggefallen)21
Abschnitt 3
Ausführung der Verwaltungsgerichtsordnung
Vertrauensleute22
Dienstaufsicht23
Normenkontrollverfahren24
Zuständigkeit des Sächsischen Oberverwaltungsgerichts im ersten Rechtszug25
Verwaltungsgerichtliche Zuständigkeitskonzentration25a
Zuständigkeiten im Verfahren über die Bewilligung von Prozesskostenhilfe25b
Widerspruchsbehörde bei Verwaltungsakten einer Polizeidienststelle26
Widerspruchsbehörde bei Verwaltungsakten in Selbstverwaltungsangelegenheiten sowie im Vermessungs-, sozialen Entschädigungs- und Umweltrecht27
Vorverfahren bei der Notarkammer Sachsen und der Rechtsanwaltskammer Sachsen27a
Abschnitt 4
Ausführung des Arbeitsgerichtsgesetzes
Oberste Landesbehörde28
Dienstaufsicht29
Berufung ehrenamtlicher Richter30
Abschnitt 5
Ausführung des Sozialgerichtsgesetzes
Vollstreckung zu Gunsten der öffentlichen Hand31
Dienstaufsicht32
Berufung der ehrenamtlichen Richter33
Zuständigkeiten im Verfahren über die Bewilligung von Prozesskostenhilfe33a
Abschnitt 6
Ausführung der Finanzgerichtsordnung
Vertrauensleute34
Dienstaufsicht35
Finanzrechtsweg36
Beiladung der Kirchen und Religionsgemeinschaften37
Zuständigkeiten im Verfahren über die Bewilligung von Prozesskostenhilfe37a
Abschnitt 7
Ausführung des Gesetzes über das gerichtliche Verfahren in Landwirtschaftssachen
Vorschlagslisten38
Vorschlag der ehrenamtlichen Richter39
Persönliche Angaben40
Ergänzungsliste41
Teil 3
Befugnisse des Justizwachtmeisterdienstes und der Gerichtsvollzieher
Befugnisse der Justizwachtmeister42
Befugnisse der Gerichtsvollzieher42a
Teil 4
Ausführung der Grundbuchordnung
Abschnitt 1
Allgemeine Vorschriften im Grundbuchverkehr
Bedienstete des Grundbuchamtes und ihre Zuständigkeit43
Berggrundbuch44
(weggefallen)45
Abschnitt 2
Erteilung von Unschädlichkeitszeugnissen
Unschädlichkeitszeugnis46
Zuständigkeit47
Voraussetzungen48
Wohnungseigentum49
Rangstelle des Erbbaurechts50
Verfahren51
Rechtsbehelfe52
Wirksamkeit, Grundbuchvollzug53
Abschnitt 3
(weggefallen)
(weggefallen)54
Teil 5
Ausführung des Vereinsrechts des Bürgerlichen Gesetzbuchs
Landesrechtliche Zuständigkeiten55
Bekanntmachung56
Anfall an den Fiskus57
Teil 6
Vertretung des Freistaates Sachsen in gerichtlichen Verfahren
Verordnungsermächtigung58
Empfangszuständigkeit für Klagezustellungen59
Vertretungsregelung zum Transsexuellengesetz60
Teil 7
Justizkosten
Abschnitt 1
Justizverwaltungskosten
Allgemeine Regelungen61
Kostenbeitreibung62
Verwaltungsvollstreckungsverfahren63
Abschnitt 2
Kosten in Hinterlegungssachen und für Unschädlichkeitszeugnisse
Zuständigkeit für die Festsetzung der Gebühren in Hinterlegungssachen64
Auslagen in Hinterlegungssachen65
Besonderheiten für Kosten in Hinterlegungssachen66
Kosten für Unschädlichkeitszeugnisse67
Abschnitt 3
Stundung und Erlass von Kosten, Befreiungsvorschriften
Stundung und Erlass von Kosten68
Befreiungsvorschriften69
Abschnitt 4
Gebührenverzeichnis
Gebührenverzeichnis70
Teil 8
Schlussvorschriften
Übergangsvorschriften71
Einschränkung von Grundrechten72
Änderung und Aufhebung anderer Rechtsvorschriften73
In-Kraft-Treten, Außer-Kraft-Treten74
Anlage
Anlage (zu § 1 Abs. 4)Anlage

Nach Artikel 3 des Gesetzes zur Änderung des Sächsischen Justizgesetzes und des Richtergesetzes des Freistaates Sachsen vom 13. Dezember 2016 (SächsGVBl. S. 655) werden durch § 42 Absatz 1 und 2 des Sächsischen Justizgesetzes das Grundrecht auf körperliche Unversehrtheit und die Freiheit der Person (Artikel 2 Absatz 2 Satz 1 und 2 des Grundgesetzes, Artikel 16 Absatz 1 Satz 1 und 2 der Verfassung des Freistaates Sachsen) eingeschränkt.

Die Inhaltsübersicht wurde redaktionell angepasst.