Gesetz über die Kommunalwahlen im Freistaat Sachsen
(Kommunalwahlgesetz - KomWG)

Bibliographie

Titel
Gesetz über die Kommunalwahlen im Freistaat Sachsen (Kommunalwahlgesetz - KomWG)
Amtliche Abkürzung
KomWG
Normtyp
Gesetz
Normgeber
Sachsen
Gliederungs-Nr.
233-1

In der Fassung der Bekanntmachung vom 3. März 2014 (SächsGVBl. S. 211) *)

Geändert durch Artikel 6 des Gesetzes vom 9. Juli 2014 (SächsGVBl. S. 376; 2015 S. 290)

Inhaltsübersicht§§
Erster Teil
Gemeindewahlen
Erster Abschnitt
Gemeinderatswahlen
Erster Unterabschnitt
Wahlvorbereitung, Wahlorgane
Wahltag, Bekanntmachung der Durchführung der Wahl1
Wahlgebiet, Wahlkreise, Wahlbezirke2
Ausübung des Wahlrechts3
Wählerverzeichnisse4
Wahlscheine5
Einreichung von Wahlvorschlägen6
Inhalt und Form der Wahlvorschläge6a
Unterstützungsunterschriften6b
Aufstellung von Bewerbern6c
Rücknahme und Änderung von Wahlvorschlägen6d
Gemeinsame Wahlvorschläge6e
Zulassung von Wahlvorschlägen7
Wahlorgane8
Gemeindewahlausschuss9
Wahlvorstände10
Mitglieder des Gemeindewahlausschusses und der Wahlvorstände11
Besorgung der laufenden Wahlgeschäfte12
Wahlräume13
Stimmzettel14
Zweiter Unterabschnitt
Wahlhandlung
Stimmenzahl, Stimmabgabe15
Wahlzeit16
Öffentlichkeit, unzulässige Wahlpropaganda und Unterschriftensammlung, unzulässige Veröffentlichung von Wählerbefragungen17
Dritter Unterabschnitt
Feststellung des Wahlergebnisses
Zurückweisung von Wahlbriefen18
Ungültige Stimmzettel19
Ungültige Stimmen20
Verteilung der Sitze bei Verhältniswahl in Gemeinden mit einem Wahlkreis21
Verteilung der Sitze bei Verhältniswahl in Gemeinden mit mehreren Wahlkreisen22
Verteilung der Sitze bei Mehrheitswahl23
Wahlergebnis24
Vierter Unterabschnitt
Wahlanfechtung, Wahlprüfung
Wahlanfechtung25
Wahlprüfung26
Grundsätze für die Wahlprüfung, Amtsantritt27
Fünfter Unterabschnitt
Neuwahl, Wiederholungswahl, Neufeststellung des Wahlergebnisses, Wahlabsage und Nachwahl
Neuwahl28
Wiederholungswahl29
Neufeststellung des Wahlergebnisses30
Wahlabsage, Nachwahl31
Sechster Unterabschnitt
Wahlkosten32
Zweiter Abschnitt
Ortschaftsratswahlen
Anwendbarkeit von Rechtsvorschriften33
Wahltag34
Wahlgebiet, Wahlkreise, Wahlberechtigung35
Inhalt der Wahlvorschläge und Unterstützungsunterschriften35a
Aufstellung von Bewerbern36
Stimmzettel37
Dritter Abschnitt
Bürgermeisterwahlen
Anwendbarkeit von Rechtsvorschriften38
Wahltag, Bekanntmachung der Durchführung der Wahl39
Wählerverzeichnisse40
Wahlvorschläge41
Stimmzettel42
Stimmenzahl, Stimmabgabe43
Ungültige Stimmen44
Erforderliche Stimmenzahl, zweiter Wahlgang44a
Wahlprüfung45
Amtsantritt46
(weggefallen)47
Zweiter Teil
Kreiswahlen
Erster Abschnitt
Kreistagswahlen
Anwendbarkeit von Rechtsvorschriften48
Wahltag49
Wahlgebiet, Wahlkreise, Wahlbezirke50
Unterstützungsunterschriften50a
Wahlorgane51
(weggefallen)52
(weggefallen)53
Besorgung der laufenden Wahlgeschäfte54
Wahlkosten55
Zweiter Abschnitt
Landratswahlen56
Dritter Teil
Gleichzeitige Durchführung mehrerer Wahlen
Verbundene Wahlen57
Vierter Teil
Sonstige Vorschriften
(weggefallen)58
(weggefallen)59
Fristen und Termine60
Ordnungswidrigkeiten61
Kommunalwahlordnung62
Verwaltungsvorschriften63
Einschränkung von Grundrechten64
Maßgebende Einwohnerzahl65
Übergangsbestimmung aus Anlass des Gesetzes zur Änderung kommunalwahlrechtlicher Vorschriften im Freistaat Sachsen65a
Übergangsbestimmung aus Anlass des Zensus 201165b
Inkrafttreten66

Bekanntmachung der Neufassung des Gesetzes über die Kommunalwahlen im Freistaat Sachsen
(Kommunalwahlgesetz - KomWG)

Vom 3. März 2014

Auf Grund von Artikel 8 des Gesetzes zur Fortentwicklung des Kommunalrechts vom 28. November 2013 (SächsGVBl. S. 822, 841) wird nachstehend der Wortlaut des Gesetzes über die Kommunalwahlen im Freistaat Sachsen in der ab 1. Januar 2014 geltenden Fassung bekannt gemacht. Die Neufassung berücksichtigt:

  1. 1.

    die Fassung der Bekanntmachung des Gesetzes vom 5. September 2003 (SächsGVBl. S. 428, 2004 S. 182),

  2. 2.

    den am 1. Januar 2005 in Kraft getretenen Artikel 4 des Gesetzes vom 28. Mai 2004 (SächsGVBl. S. 196, 199),

  3. 3.

    den am 1. August 2008 in Kraft getretenen Artikel 5 des Gesetzes vom 29. Januar 2008 (SächsGVBl. S. 102, 110),

  4. 4.

    den am 18. November 2012 in Kraft getretenen Artikel 4 des Gesetzes vom 18. Oktober 2012 (SächsGVBl. S. 562, 565),

  5. 5.

    den teils am 1. Januar 2013, teils am 28. April 2013 in Kraft getretenen Artikel 3 des Gesetzes vom 28. März 2013 (SächsGVBl. S. 158, 159) und

  6. 6.

    den am 1. Januar 2014 in Kraft getretenen Artikel 4 des eingangs genannten Gesetzes.

Dresden, den 3. März 2014

Der Staatsminister des Innern
Markus Ulbig