Gesetz zum zivilrechtlichen Schutz vor Gewalttaten und Nachstellungen
(Gewaltschutzgesetz - GewSchG)

Bibliographie

Titel
Gesetz zum zivilrechtlichen Schutz vor Gewalttaten und Nachstellungen (Gewaltschutzgesetz - GewSchG)
Amtliche Abkürzung
GewSchG
Normtyp
Gesetz
Normgeber
Bund
Gliederungs-Nr.
402-38

Vom 11. Dezember 2001 (BGBl. I S. 3513(1)

Zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 10. August 2021 (BGBl. I S. 3513)

Redaktionelle Inhaltsübersicht§§
Gerichtliche Maßnahmen zum Schutz vor Gewalt und Nachstellungen1
Überlassung einer gemeinsam genutzten Wohnung2
Geltungsbereich, Konkurrenzen3
Strafvorschriften4

Artikel 1 des Gesetzes zur Verbesserung des zivilgerichtlichen Schutzes bei Gewalttaten und Nachstellungen sowie zur Erleichterung der Überlassung der Ehewohnung bei Trennung vom 11. Dezember 2001 (BGBl. I S. 3513)