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§ 3 SanOAAusbGV - Anrechnung anderer Einkünfte auf das Ausbildungsgeld

Bibliographie

Titel
Verordnung über das Ausbildungsgeld für Sanitätsoffizier-Anwärterinnen und -Anwärter (Sanitätsoffizier-Anwärter-Ausbildungsgeldverordnung - SanOAAusbGV)
Amtliche Abkürzung
SanOAAusbGV
Normtyp
Rechtsverordnung
Normgeber
Bund
Gliederungs-Nr.
51-1-31

Auf das Ausbildungsgeld angerechnet werden Geld- oder Sachleistungen, die eine Sanitätsoffizier-Anwärterin oder ein Sanitätsoffizier-Anwärter von anderer Seite für eine in der Approbations- oder Bestallungsordnung vorgeschriebene Tätigkeit erhält.