§ 3 SanOAAusbGV - Anrechnung anderer Einkünfte auf das Ausbildungsgeld
Bibliographie
- Titel
- Verordnung über das Ausbildungsgeld für Sanitätsoffizier-Anwärterinnen und -Anwärter (Sanitätsoffizier-Anwärter-Ausbildungsgeldverordnung - SanOAAusbGV)
- Amtliche Abkürzung
- SanOAAusbGV
- Normtyp
- Rechtsverordnung
- Normgeber
- Bund
- Gliederungs-Nr.
- 51-1-31
Auf das Ausbildungsgeld angerechnet werden Geld- oder Sachleistungen, die eine Sanitätsoffizier-Anwärterin oder ein Sanitätsoffizier-Anwärter von anderer Seite für eine in der Approbations- oder Bestallungsordnung vorgeschriebene Tätigkeit erhält.