Art. 3 6. SchulRÄndG - Überprüfung
Bibliographie
- Titel
- Gesetz zur Weiterentwicklung der Schulstruktur in Nordrhein-Westfalen (6. Schulrechtsänderungsgesetz)
- Redaktionelle Abkürzung
- 6. SchulRÄndG,NW
- Normtyp
- Gesetz
- Normgeber
- Nordrhein-Westfalen
- Gliederungs-Nr.
- [keine Angabe]
Die Landesregierung überprüft die Auswirkungen der Einführung der Sekundarschule und der neuen Regelungen zur Gemeindegrenzen überschreitenden Schulentwicklungsplanung gemäß § 80 und unterrichtet den Landtag bis zum 31. Dezember 2016 über das Ergebnis.