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  • ab 22.11.2011 (aktuelle Fassung)

Art. 3 6. SchulRÄndG - Überprüfung

Bibliographie

Titel
Gesetz zur Weiterentwicklung der Schulstruktur in Nordrhein-Westfalen (6. Schulrechtsänderungsgesetz)
Redaktionelle Abkürzung
6. SchulRÄndG,NW
Normtyp
Gesetz
Normgeber
Nordrhein-Westfalen
Gliederungs-Nr.
[keine Angabe]

Die Landesregierung überprüft die Auswirkungen der Einführung der Sekundarschule und der neuen Regelungen zur Gemeindegrenzen überschreitenden Schulentwicklungsplanung gemäß § 80 und unterrichtet den Landtag bis zum 31. Dezember 2016 über das Ergebnis.