§ 11 ÖPNVG - Revision
Bibliographie
- Titel
- Gesetz über den öffentlichen Personennahverkehr in Schleswig-Holstein (ÖPNVG)
- Amtliche Abkürzung
- ÖPNVG
- Normtyp
- Gesetz
- Normgeber
- Schleswig-Holstein
- Gliederungs-Nr.
- 940-1
Im Jahr 2012 wird die Höhe der pauschalierten Zuweisung nach § 6 Abs. 3 und § 9 überprüft und angepasst. Für den Fall, dass vor dem Jahr 2012 eine Revision des Regionalisierungsgesetzes erfolgt, findet eine vorzeitige Überprüfung und Anpassung statt.