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  • ab 01.01.2007 (aktuelle Fassung)

§ 11 ÖPNVG - Revision

Bibliographie

Titel
Gesetz über den öffentlichen Personennahverkehr in Schleswig-Holstein (ÖPNVG)
Amtliche Abkürzung
ÖPNVG
Normtyp
Gesetz
Normgeber
Schleswig-Holstein
Gliederungs-Nr.
940-1

Im Jahr 2012 wird die Höhe der pauschalierten Zuweisung nach § 6 Abs. 3 und § 9 überprüft und angepasst. Für den Fall, dass vor dem Jahr 2012 eine Revision des Regionalisierungsgesetzes erfolgt, findet eine vorzeitige Überprüfung und Anpassung statt.