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§ 1 UWG - Zweck des Gesetzes

Bibliographie

Titel
Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG)
Amtliche Abkürzung
UWG
Normtyp
Gesetz
Normgeber
Bund
Gliederungs-Nr.
43-7

Dieses Gesetz dient dem Schutz der Mitbewerber, der Verbraucherinnen und der Verbraucher sowie der sonstigen Marktteilnehmer vor unlauterem Wettbewerb. Es schützt zugleich das Interesse der Allgemeinheit an einem unverfälschten Wettbewerb.