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  • ab 17.06.2007 (aktuelle Fassung)

§ 9 UVPG-Bln - Änderung der Bauordnung für Berlin

Bibliographie

Titel
Gesetz über die Prüfung von Umweltauswirkungen bei bestimmten Vorhaben, Plänen und Programmen im Land Berlin (Berliner Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung - UVPG-Bln) 
Amtliche Abkürzung
UVPG-Bln
Normtyp
Gesetz
Normgeber
Berlin
Gliederungs-Nr.
2127-10

Die Bauordnung für Berlin vom 29. September 2005 (GVBl. S. 495), geändert durch Artikel V des Gesetzes vom 11. Juli 2006 (GVBl. S. 819), wird wie folgt geändert:

  1. 1.

    § 64 wird wie folgt geändert:

    1. a)

      Es wird folgender neuer Satz 2 eingefügt:

      "Die durch eine Umweltverträglichkeitsprüfung ermittelten, beschriebenen und bewerteten Umweltauswirkungen sind nach Maßgabe der hierfür geltenden Vorschriften zu berücksichtigen."

    2. b)

      Der bisherige Satz 2 wird Satz 3.

  2. 2.

    § 65 wird wie folgt geändert:

    1. a)

      Es wird folgender neuer Satz 2 eingefügt:

      "§ 64 Satz 2 gilt entsprechend."

    2. b)

      Der bisherige Satz 2 wird Satz 3.