§ 4 LNRSchG - Rauchfreiheit in Tageseinrichtungen für Kinder
Bibliographie
- Titel
- Landesnichtraucherschutzgesetz (LNRSchG)
- Amtliche Abkürzung
- LNRSchG
- Normtyp
- Gesetz
- Normgeber
- Baden-Württemberg
- Gliederungs-Nr.
- 2124
In den Gebäuden und auf den Grundstücken der Tageseinrichtungen für Kinder ist das Rauchen untersagt. § 2 Abs. 1 Satz 2 gilt entsprechend.