§ 1 BesVersAnpG 2015/2016 NRW - Geltungsbereich
Bibliographie
- Titel
- Gesetz zur Anpassung der Dienst- und Versorgungsbezüge 2015/2016 im Land Nordrhein-Westfalen (Besoldungs- und Versorgungsanpassungsgesetz 2015/2016 Nordrhein-Westfalen - BesVersAnpG 2015/2016 NRW)
- Amtliche Abkürzung
- BesVersAnpG 2015/2016 NRW
- Normtyp
- Gesetz
- Normgeber
- Nordrhein-Westfalen
- Gliederungs-Nr.
- 20320
Dieses Gesetz gilt für die
- 1.
Beamtinnen und Beamten des Landes, der Gemeinden, der Gemeindeverbände sowie der sonstigen der Aufsicht des Landes unterstehenden Körperschaften, Anstalten und Stiftungen des öffentlichen Rechts; ausgenommen sind die Ehrenbeamtinnen und -beamten und die Beamtinnen und Beamten auf Widerruf, die nebenbei verwendet werden,
- 2.
Richterinnen und Richter des Landes; ausgenommen sind die ehrenamtlichen Richterinnen und Richter und
- 3.
Versorgungsempfängerinnen und Versorgungsempfänger des Landes, der Gemeinden, der Gemeindeverbände und der sonstigen der Aufsicht des Landes unterstehenden Körperschaften, Anstalten und Stiftungen des öffentlichen Rechts.