Unterrichtung durch die Präsidentin des Landtags über die Veränderung der Grund- und der Aufwandsentschädigungen mit Wirkung vom 1. Januar 2019
Bibliographie
- Titel
- Unterrichtung durch die Präsidentin des Landtags über die Veränderung der Grund- und der Aufwandsentschädigungen mit Wirkung vom 1. Januar 2019
- Redaktionelle Abkürzung
- Gr/AufwE 2019,TH
- Normtyp
- Verwaltungsvorschrift
- Normgeber
- Thüringen
- Gliederungs-Nr.
- 1101-1-1
Vom 14. Juni 2019 (GVBl. S. 292)
§ 26 des Thüringer Abgeordnetengesetzes (ThürAbgG) in der Fassung vom 9. März 1995 (GVBl. S. 121), das zuletzt durch Gesetz vom 3. Dezember 2015 (GVBl. S. 182) geändert worden ist, regelt das Verfahren der Anpassung der Abgeordnetenentschädigungen. Danach hat das Landesamt für Statistik der Präsidentin des Landtags die für die Anpassung der Grund- und der Aufwandsentschädigungen maßgebenden Entwicklungsraten am Ende des ersten Quartals des auf das Bezugsjahr folgenden Jahres mitzuteilen. Diese unterrichtet danach den Landtag in einer Drucksache und die Öffentlichkeit im Gesetz- und Verordnungsblatt für den Freistaat Thüringen hierüber sowie über die sich daraus ergebenden Veränderungen der Grund- und der Aufwandsentschädigungen. Sie treten jeweils mit Wirkung vom 1. Januar des Jahres der Bekanntgabe in Kraft.
Die Mitteilung ist mit Schreiben des Präsidenten des Landesamtes für Statistik vom 14. Mai 2019 erfolgt *. In diesem Schreiben werden die Einkommensentwicklungsrate mit 3,2 vom Hundert und die Preisentwicklungsrate mit 1,8 vom Hundert beziffert.
Hieraus ergeben sich mit Wirkung vom 1. Januar 2019 folgende Veränderungen der Grund- und der Aufwandsentschädigungen:
Hinweis des Herausgebers: Das Schreiben des Präsidenten des Landesamtes für Statistik vom 14. Mai 2019 nebst Anlagen ist in der Drucksache 6/7385 des Thüringer Landtags vom 14. Juni 2019 veröffentlicht.