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Landesgesetz über Ordnungswidrigkeiten
(Landesordnungswidrigkeitengesetz-LOWiG)

Bibliographie

Titel
Landesgesetz über Ordnungswidrigkeiten (Landesordnungswidrigkeitengesetz-LOWiG)
Amtliche Abkürzung
LOWiG
Normtyp
Gesetz
Normgeber
Baden-Württemberg
Gliederungs-Nr.
4540

Vom 8. Februar 1978 (GBl. S. 102)

Zuletzt geändert durch Artikel 13 des Gesetzes vom 3. Februar 2021 (GBl. S. 53)

Inhaltsverzeichnis§§
Erster Teil
Allgemeine Vorschriften
Geltungsbereich1
Verbleib der Geldbußen und Verwarnungsgelder2
Erwerb eingezogener Gegenstände3
Notwendige Auslagen4
Erstattung von Auslagen5
Ersatzpflicht für Verfolgungsmaßnahmen6
Zweiter Teil
Erster Abschnitt
Einzelne Ordnungswidrigkeiten
Ordnungswidrigkeiten im Lotteriewesen7
Schutz von Wappen und Flaggen8
Verhütung von Unfällen9
Verhütung von Bränden10
Verwendung von Selbstschussgeräten und anderen Geräten11
Parken auf Privatgrundstücken12
Schutz öffentlicher Straßen13
Erlass von Polizeiverordnungen14
Zweiter Abschnitt
Zuständigkeit zur Verfolgung und Ahndung von Ordnungswidrigkeiten
Zuständigkeit zur Verfolgung und Ahndung von Ordnungswidrigkeiten nach § 112 OWiG15
Sonstige sachliche Zuständigkeitder Verwaltungsbehörden16
Dritter Teil
Schlussvorschriften
Änderung des Gesetzes über den kommunalen Finanzausgleich17
Änderung des Gesetzes über die Anerkennung von Kurorten und Erholungsorten18
Außer-Kraft-Treten von Vorschriften19
In-Kraft-Treten20