Versionsverlauf


  • ab 01.01.2005 (aktuelle Fassung)

Art. 7 AG-SGBIIRVÄG - In-Kraft-Treten, Außer-Kraft-Treten

Bibliographie

Titel
Gesetz zur Ausführung des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch für das Land Schleswig-Holstein sowie zur Änderung und Aufhebung anderer Rechtsvorschriften
Redaktionelle Abkürzung
AG-SGBIIRVÄG,SH
Normtyp
Gesetz
Normgeber
Schleswig-Holstein
Gliederungs-Nr.
B 860-200

(1) Dieses Gesetz tritt am 1. Januar 2005 in Kraft. Gleichzeitig tritt das Gesetz zur Ausführung des Wohngeldgesetzes vom 29. Mai 1970 (GVOBl. Schl.-H. S. 137) (5) außer Kraft.

(2) Die durch Artikel 5 dieses Gesetzes erfolgte Änderung des § 25 Abs. 3 des Kindertagesstättengesetzes ist in ihrer Auswirkung

  1. 1.
    auf die Gestaltung der Sozialstaffeln durch die örtlichen Träger der öffentlichen Jugendhilfe,
  2. 2.
    auf die Entwicklung des Besuchs von Kindertageseinrichtungen durch Kinder, deren Personensorgeberechtigte Leistungen nach § 19 SGB II und Leistungen nach § 19 Abs. 1 SGB XII erhalten, und
  3. 3.
    auf die kommunalen Haushalte

bis zum 30. Juni 2005 zu überprüfen. Die Landesregierung hat dem Landtag einen Bericht über das Ergebnis der Prüfung vorzulegen.

Das vorstehende Gesetz wird hiermit ausgefertigt und ist zu verkünden.

Kiel, 14. Dezember 2004

Heide Simonis
Ministerpräsidentin

Dr. Bernd Rohwer
Minister für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr

Dr. Ralf Stegner
Finanzminister

Dr. Gitta Trauernicht
Ministerin für Soziales, Gesundheit und Verbraucherschutz

Klaus Buß
Innenminister

Ute Erdsiek-Rave
Ministerin für Bildung, Wissenschaft, Forschung und Kultur

(5) Amtl. Anm.:

GS Schl.-H. II, Gl.Nr. B 233-1