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§ 1 BVSG NW - Geschützter Personenkreis

Bibliographie

Titel
Gesetz über einen Bergmannsversorgungsschein im Land Nordrhein-Westfalen (Bergmannsversorgungsscheingesetz - BVSG NW)
Amtliche Abkürzung
BVSG NW
Normtyp
Gesetz
Normgeber
Nordrhein-Westfalen
Gliederungs-Nr.
81

Den Bergmannsversorgungsschein nach diesem Gesetz erhalten auf Antrag Bergleute, die während ihrer Untertagebeschäftigung im nordrhein-westfälischen Bergbau die Anspruchsvoraussetzungen des § 2 erfüllt haben.