Gesetz zum Schutz der Natur und Heimat im Saarland
(Saarländisches Naturschutzgesetz - SNG)

Bibliographie

Titel
Gesetz zum Schutz der Natur und Heimat im Saarland (Saarländisches Naturschutzgesetz - SNG)
Amtliche Abkürzung
SNG
Normtyp
Gesetz
Normgeber
Saarland
Gliederungs-Nr.
791-14

Vom 5. April 2006 (Amtsbl. S. 726)  (1)

Zuletzt geändert durch Artikel 3 des Gesetzes vom 28. Oktober 2008 (Amtsbl. 2009 S. 3)

Inhaltsübersicht(2)§
Abschnitt 1
Allgemeine Vorschriften
Ziele und Grundsätze1
Allgemeine Verpflichtung zum Schutz der Natur2
Umweltbildung3
Umweltbeobachtung4
Aufgaben und Inhalte der Landschaftsplanung5
Schutz unzerschnittener Räume6
Begriffe7
Abschnitt 2
Nachhaltige Nutzung von Natur und Landschaft
Unterabschnitt 1
Naturschutz durch Landnutzung
Gute fachliche Praxis bei der Landnutzung8
Zusammenarbeit mit den Landnutzenden9
Biosphäre Bliesgau10
Unterabschnitt 2
Erholung in der freien Landschaft
Erholung in der freien Landschaft11
Veranstaltungen in der freien Landschaft12
Unterabschnitt 3
Naturschutz und Eigentum
Vorkaufsrecht13
Entschädigung14
Abschnitt 3
Naturschutz als staatliche Aufgabe
Unterabschnitt 1
Überörtliche Landschaftsplanung
Landschaftsprogramm15
Unterabschnitt 2
Flächenschutz
Naturschutzgebiete16
Nationalparke17
Landschaftsschutzgebiete18
Naturparke19
Erklärung zum Schutzgebiet20
Einstweilige Sicherstellung21
Gesetzlich geschützte Biotope22
Kennzeichnung und Naturschutzregister23
Europäisches Netz NATURA 200024
Verträglichkeit von Projekten25
Verträglichkeit von Plänen26
Unterabschnitt 3
Eingriffe in Natur und Landschaft
Eingriffe in Natur und Landschaft27
Verursacherpflichten, Unzulässigkeit von Eingriffen28
Zulassung von Eingriffen29
Ökokonto30
Unterabschnitt 4
Erhaltung der Tier- und Pflanzenwelt
Arten- und Biotopschutz31
Schutz wild lebender Tiere und Pflanzen32
Besondere Schutzvorschriften33
Zoos34
Sonstige Tiergehege35
Abschnitt 4
Naturschutz als örtliche Aufgabe
Siedlungsnaturschutz36
Landschaftspläne, Grünordnungspläne37
Örtliche Naturschutzbeauftragte38
Geschützte Landschaftsbestandteile und Naturdenkmale39
Abschnitt 5
Naturschutz als ehrenamtliche Aufgabe
Unterabschnitt 1
Mitwirkung von Vereinen
Beteiligung anerkannter Naturschutzvereine40
Anerkennung von Naturschutzvereinen41
Unterabschnitt 2
Beiräte für Landschaft und für Nachhaltigkeit
Landesbeirat für Landschaft42
Beiräte für Landschaft43
Rat für Nachhaltigkeit44
Unterabschnitt 3
Landschaftsbeauftragte
Landesbeauftragte oder Landesbeauftragter für Naturschutz45
Saarländische Naturwacht46
Abschnitt 6
Zuständigkeits- und Schlussvorschriften
Naturschutzbehörden47
Beauftragung Dritter48
Finanzielle Förderung49
Befreiungen50
Grundrechtseinschränkung51
Ordnungswidrigkeiten52
Übergangsvorschriften53
Inkrafttreten, Außerkrafttreten54
Anlage
Anlage zu Artikel 1Anlage

(1) Red. Anm.:

Artikel 1 des Gesetzes Nr. 1592 zur Neuordnung des Saarländischen Naturschutzrechts vom 5. April 2006 (Amtsbl. S. 726)

(2) Red. Anm.:

Die Inhaltsübersicht wurde redaktionell angepasst.