§ 54 StBerG - Erlöschen der Anerkennung
Bibliographie
- Titel
- Steuerberatungsgesetz (StBerG)
- Amtliche Abkürzung
- StBerG
- Normtyp
- Gesetz
- Normgeber
- Bund
- Gliederungs-Nr.
- 610-10
(1) Die Anerkennung erlischt durch
- 1.Auflösung der Gesellschaft,
- 2.Verzicht auf die Anerkennung.
(2) Der Verzicht ist schriftlich gegenüber der für die Finanzverwaltung zuständige oberste Landesbehörde zu erklären.