§ 21 FA-ZVO - Bezeichnung, Sitz und Zuständigkeitsbereich der Prüfungsfinanzämter in den Oberfinanzbezirken Düsseldorf und Köln
Bibliographie
- Titel
- Verordnung über die Zuständigkeiten der Finanzämter (Finanzamtszuständigkeitsverordnung - FA-ZVO)
- Amtliche Abkürzung
- FA-ZVO
- Normtyp
- Rechtsverordnung
- Normgeber
- Nordrhein-Westfalen
- Gliederungs-Nr.
- 600
Für die Anordnung und Durchführung von Außenprüfungen (ausgenommen Lohnsteuer-Außenprüfungen und Umsatzsteuer-Sonderprüfungen)
bei Betrieben aller Größenklassen der Konzerne, zu denen mindestens ein Mittelbetrieb, ausgenommen Mittelbetrieb der sonstigen Fallart, innerhalb eines Oberfinanzbezirks gehört,
bei Großbetrieben,
bei Körperschaften, die gemeinnützigen, mildtätigen oder kirchlichen Zwecken dienen sowie bei Berufsverbänden, die nach den einheitlichen Abgrenzungsmerkmalen zur Einordnung der Betriebe in Größenklassen der sonstigen Fallart "bedeutende, steuerbegünstigte Körperschaften und Berufsverbände" zuzuordnen sind und
bei Betrieben, die der sonstigen Fallart "Verlustgesellschaften" zuzuordnen sind,
sind zuständig:
- 1.
im Oberfinanzbezirk Düsseldorf
- a)
das Finanzamt für Groß- und Konzernbetriebsprüfung Bergisches Land mit Sitz in Solingen
für die Bezirke der Finanzämter Düsseldorf-Mettmann, Hilden, Remscheid, Solingen, Velbert, Wuppertal-Barmen und Wuppertal-Elberfeld,
- b)
das Finanzamt für Groß- und Konzernbetriebsprüfung Düsseldorf I mit Sitz in Düsseldorf
für die Bezirke der Finanzämter Düsseldorf-Altstadt und Düsseldorf-Nord,
- c)
das Finanzamt für Groß- und Konzernbetriebsprüfung Düsseldorf II mit Sitz in Düsseldorf
für die Bezirke der Finanzämter Düsseldorf-Mitte und Düsseldorf-Süd,
- d)
das Finanzamt für Groß- und Konzernbetriebsprüfung Essen mit Sitz in Essen
für die Bezirke der Finanzämter Essen-NordOst, Essen-Süd, Mülheim an der Ruhr, Oberhausen-Nord, Oberhausen-Süd,
- e)
das Finanzamt für Groß- und Konzernbetriebsprüfung Krefeld mit Sitz in Krefeld
für die Bezirke der Finanzämter Dinslaken, Duisburg-Hamborn, Duisburg-Süd, Duisburg-West, Geldern, Kleve, Krefeld, Moers, Wesel und
- f)
das Finanzamt für Groß- und Konzernbetriebsprüfung Mönchengladbach mit Sitz in Mönchengladbach
für die Bezirke der Finanzämter Grevenbroich, Kempen, Mönchengladbach, Neuss, Viersen;
- 2.
im Oberfinanzbezirk Köln
- a)
das Finanzamt für Groß- und Konzernbetriebsprüfung Aachen mit Sitz in Aachen
für die Bezirke der Finanzämter Aachen-Stadt, Aachen-Kreis, Bergheim, Brühl, Erkelenz, Euskirchen, Düren, Geilenkirchen, Jülich, Schleiden
- b)
das Finanzamt für Groß- und Konzernbetriebsprüfung Bonn mit Sitz in Bonn
für die Bezirke der Finanzämter Bergisch Gladbach, Bonn-Außenstadt, Bonn-Innenstadt, Gummersbach, Leverkusen, Sankt Augustin, Siegburg, Wipperfürth und
- c)
das Finanzamt für Groß- und Konzernbetriebsprüfung Köln mit Sitz in Köln
für die Bezirke der Finanzämter Köln-Altstadt, Köln-Mitte, Köln-Nord, Köln-Ost, Köln-Porz, Köln-Süd, Köln-West.