Gesetz über die Spende, Entnahme und Übertragung von Organen und Geweben
(Transplantationsgesetz - TPG) (1)

Bibliographie

Titel
Gesetz über die Spende, Entnahme und Übertragung von Organen und Geweben (Transplantationsgesetz - TPG)
Amtliche Abkürzung
TPG
Normtyp
Gesetz
Normgeber
Bund
Gliederungs-Nr.
212-2

In der Fassung der Bekanntmachung vom 4. September 2007 (BGBl. I S. 2206)

Inhaltsübersicht§§
Abschnitt 1
Allgemeine Vorschriften
Anwendungsbereich1
Begriffsbestimmungen 1a
Aufklärung der Bevölkerung, Erklärung zur Organ- und Gewebespende, Organ- und Gewebespenderegister, Organ- und Gewebespendeausweise2
Abschnitt 2
Entnahme von Organen und Geweben bei toten Spendern
Entnahme mit Einwilligung des Spenders3
Entnahme mit Zustimmung anderer Personen4
Entnahme bei toten Embryonen und Föten4a
Nachweisverfahren5
Achtung der Würde des Organ- und Gewebespenders6
Datenerhebung und -verwendung; Auskunftspflicht7
Abschnitt 3
Entnahme von Organen und Geweben bei lebenden Spendern
Entnahme von Organen und Geweben8
Entnahme von Knochenmark bei minderjährigen Personen8a
Entnahme von Organen und Geweben in besonderen Fällen8b
Entnahme von Organen und Geweben zur Rückübertragung8c
Abschnitt 3a
Gewebeeinrichtungen, Untersuchungslabore, Register
Besondere Pflichten der Gewebeeinrichtungen8d
Untersuchungslabore8e
Register über Gewebeeinrichtungen8f
Abschnitt 4
Vermittlung und Übertragung bestimmter Organe, Transplantationszentren, Zusammenarbeit bei der Entnahme von Organen und Geweben
Zulässigkeit der Organübertragung, Vorrang der Organspende9
Transplantationszentren10
Zusammenarbeit bei der Entnahme von Organen und Geweben, Koordinierungsstelle11
Organvermittlung, Vermittlungsstelle12
Abschnitt 5
Meldungen, Dokumentation, Rückverfolgung, Datenschutz, Fristen
Meldungen, Begleitpapiere vermittlungspflichtiger Organe13
Dokumentation übertragener Gewebe durch Einrichtungen der medizinischen Versorgung13a
Meldung schwerwiegender Zwischenfälle und schwerwiegender unerwünschter Reaktionen bei Geweben13b
Rückverfolgungsverfahren bei Geweben13c
Datenschutz14
Aufbewahrungs- und Löschungsfristen15
Abschnitt 5a
Richtlinien zum Stand der Erkenntnisse der medizinischen Wissenschaft, Verordnungsermächtigung
Richtlinien zum Stand der Erkenntnisse der medizinischen Wissenschaft bei Organen16
Verordnungsermächtigung16a
Richtlinien zum Stand der Erkenntnisse der medizinischen Wissenschaft zur Entnahme von Geweben und deren Übertragung16b
Abschnitt 6
Verbotsvorschriften
Verbot des Organ- und Gewebehandels17
Abschnitt 7
Straf- und Bußgeldvorschriften
Organ- und Gewebehandel18
Weitere Strafvorschriften19
Bußgeldvorschriften20
Abschnitt 8
Schlussvorschriften
Zuständige Bundesoberbehörde21
Verhältnis zu anderen Rechtsbereichen22
Bundeswehr23
Änderung des Strafgesetzbuchs24
Übergangsregelungen25
Inkrafttreten, Außerkrafttreten26

(1) Amtl. Anm.:

Dieses Gesetz dient der Umsetzung der Richtlinie 2004/23/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 31. März 2004 zur Festlegung von Qualitäts- und Sicherheitsstandards für die Spende, Beschaffung, Testung, Verarbeitung, Konservierung, Lagerung und Verteilung von menschlichen Geweben und Zellen (ABl. EU Nr. L 102 S. 48).
Die Verpflichtungen aus der Richtlinie 98/34/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 22. Juni 1998 über ein Informationsverfahren auf dem Gebiet der Normen und technischen Vorschriften und der Vorschriften für die Dienste der Informationsgesellschaft (ABl. EG Nr. L 204 S. 37), geändert durch die Richtlinie 98/48/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 20. Juli 1998 (ABl. EG Nr. L 217 S. 18), sind beachtet worden.