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TPG - Transplantationsgesetz
§§ 8 - 8c, Abschnitt 3 - Entnahme von Organen und Geweben bei lebenden Spendern
§§ 8 - 8c, Abschnitt 3 - Entnahme von Organen und Geweben bei lebenden Spendern
§ 8 TPG, Entnahme von Organen und Geweben
§ 8a TPG, Entnahme von Knochenmark bei minderjährigen Personen
§ 8b TPG, Entnahme von Organen und Geweben in besonderen Fällen
§ 8c TPG, Entnahme von Organen und Geweben zur Rückübertragung