Versionsverlauf


§ 51 KWG - Verwaltungsgerichtliche Entscheidung

Bibliographie

Titel
Hessisches Kommunalwahlgesetz (KWG)
Amtliche Abkürzung
KWG
Normtyp
Gesetz
Normgeber
Hessen
Gliederungs-Nr.
333-7

Die Klage nach § 27 steht auch dem Bewerber zu, der nach § 49 Einspruch erhoben hat.