§ 15 HArchivG - Hessisches Institut für Landesgeschichte
Bibliographie
- Titel
- Hessisches Archivgesetz (HArchivG)
- Amtliche Abkürzung
- HArchivG
- Normtyp
- Gesetz
- Normgeber
- Hessen
- Gliederungs-Nr.
- 76-20
(1) Das Hessische Institut für Landesgeschichte mit Sitz in Marburg hat die Aufgabe, Grundlagen der hessischen Geschichte zu erschließen und im Kontext überregionaler Forschung wissenschaftlich zu vermitteln. Seine Arbeitsgebiete sind insbesondere der Hessische Städteatlas, das Historische Ortslexikon des Landes Hessen und das Landesgeschichtliche Informationssystem Hessen (LAGIS). Das Hessische Institut für Landesgeschichte ermittelt historische Geobasisdaten und betreibt einen digitalen Kartendienst. Es gibt in eigener Zuständigkeit Schriften heraus. Die wissenschaftliche Qualität der Leistungen des Hessischen Instituts für Landesgeschichte wird nach Maßgabe des für das Archivwesen zuständigen Ministeriums regelmäßig evaluiert.
(2) Das Hessische Institut für Landesgeschichte arbeitet mit dem Hessischen Landesarchiv und der Philipps-Universität Marburg auf der Grundlage von Kooperationsvereinbarungen zusammen. Es kann mit anderen Forschungs- und Bildungseinrichtungen des In- und Auslandes zusammenwirken und Vereinbarungen über Kooperationen abschließen.
Außer Kraft am 1. Januar 2030 durch § 22 Satz 2 des Gesetzes vom 13. Oktober 2022 (GVBl. S. 493)