Verordnung über die Laufbahn, Ausbildung und Prüfung für den gehobenen nichttechnischen Verwaltungsdienst in der Bundeswehrverwaltung (LAP-gntDBWVV)

Bibliographie

Titel
Verordnung über die Laufbahn, Ausbildung und Prüfung für den gehobenen nichttechnischen Verwaltungsdienst in der Bundeswehrverwaltung (LAP-gntDBWVV)
Amtliche Abkürzung
LAP-gntDBWVV
Normtyp
Rechtsverordnung
Normgeber
Bund
Gliederungs-Nr.
2030-7-12-3

Vom 14. März 2005 (BGBl. I S. 779)

Außer Kraft am 1. April 2019 durch § 65 Satz 2 der Verordnung vom 1. März 2019 (BGBl. I S. 205) (1)

Auf Grund des § 15 Abs. 1 Nr. 2 des Bundesbeamtengesetzes in der Fassung der Bekanntmachung vom 31. März 1999 (BGBl. I S. 675) in Verbindung mit § 2 Abs. 4 der Bundeslaufbahnverordnung in der Fassung der Bekanntmachung vom 2. Juli 2002 (BGBl. I S. 2459, 2671) verordnet das Bundesministerium der Verteidigung im Einvernehmen mit dem Bundesministerium des Innern:

Inhaltsübersicht§§
Kapitel 1
Laufbahn und Ausbildung
Laufbahnämter1
Ziel und Inhalt der Ausbildung2
Einstellungsbehörde3
Einstellungsvoraussetzungen4
Ausschreibung, Bewerbung5
Auswahlverfahren6
Einstellung in den Vorbereitungsdienst7
Rechtsstellung während des Vorbereitungsdienstes8
Dauer, Verkürzung und Verlängerung des Vorbereitungsdienstes9
Urlaub während des Vorbereitungsdienstes10
Ausbildungsakte11
Schwerbehinderte Menschen12
Gliederung des Vorbereitungsdienstes13
Fachhochschule des Bundes für öffentliche Verwaltung14
Grundsätze der Fachstudien15
Grundstudium16
Hauptstudium17
Ziel der berufspraktischen Studienzeiten18
Praktika19
Durchführung der Praktika20
Ausbildungsleitung, Ausbildungsbeauftragte, Ausbilderinnen und Ausbilder21
Praxisbezogene Lehrveranstaltungen22
Leistungsnachweise während der Fachstudien23
Bewertungen während der berufspraktischen Studienzeiten24
Fremdsprachenausbildung25
Durchführung der Fremdsprachenausbildung26
Kapitel 2
Aufstieg
Allgemeine Aufstiegsregelungen27
Ausbildungsaufstieg28
Praxisaufstieg29
Kapitel 3
Prüfungen
Zwischenprüfung30
Prüfungsamt31
Prüfungskommission32
Ziel und Inhalt der Laufbahnprüfung33
Prüfungsort, Prüfungstermin34
Diplomarbeit35
Schriftliche Prüfung36
Zulassung zur mündlichen Prüfung37
Mündliche Prüfung38
Verhinderung, Rücktritt, Säumnis39
Täuschung, Ordnungsverstoß40
Bewertung von Prüfungsleistungen41
Gesamtergebnis42
Zeugnis43
Prüfungsakten, Einsichtnahme44
Wiederholung45
Kapitel 4
Sonstige Vorschriften
Übergangsregelung46
In-Kraft-Treten, Außer-Kraft-Treten47

Zur weiteren Anwendung s. § 64 der Verordnung vom 1. März 2019 (BGBl. I S. 205).