§ 146 HGO - Insolvenz
Bibliographie
- Titel
- Hessische Gemeindeordnung (HGO)
- Amtliche Abkürzung
- HGO
- Normtyp
- Gesetz
- Normgeber
- Hessen
- Gliederungs-Nr.
- 331-1
Ein Insolvenzverfahren über das Vermögen der Gemeinde ist unzulässig.
Ein Insolvenzverfahren über das Vermögen der Gemeinde ist unzulässig.