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  • ab 01.08.2014 (aktuelle Fassung)

§ 16 APO VFA - Inkrafttreten, Außerkrafttreten, Übergangsregelung

Bibliographie

Titel
Verordnung über die Abschlussprüfung für den Ausbildungsberuf zur Verwaltungsfachangestellten/zum Verwaltungsfachangestellten im Lande Nordrhein-Westfalen - Fachrichtungen Landes- und Kommunalverwaltung - (APO Verwaltungsfachangestellte)
Redaktionelle Abkürzung
APO VFA,NW
Normtyp
Rechtsverordnung
Normgeber
Nordrhein-Westfalen
Gliederungs-Nr.
7123

(1) Die Prüfungsordnung tritt am 1. August 2014 in Kraft.

(2) Mit Inkrafttreten dieser Prüfungsordnung tritt gleichzeitig die Verordnung über die Abschlussprüfung für die Ausbildungsberufe zur Verwaltungsfachangestellten/zum Verwaltungsfachangestellten und zur Fachangestellten für Bürokommunikation/zum Fachangestellten für Bürokommunikation im Lande Nordrhein-Westfalen - Fachrichtungen Landes- und Kommunalverwaltung - vom 24. Juli 2009 (GV. NRW. S. 446) außer Kraft.

(3) Die Ausbildung und Prüfung der vor dem 1. August 2014 eingestellten Auszubildenden richtet sich nach den bisherigen Ausbildungs- und Prüfungsvorschriften.

Düsseldorf, den 11. Juni 2014
Der Minister für Inneres und Kommunales des Landes Nordrhein-Westfalen
Ralf J ä g e r