§ 16 APO VFA - Inkrafttreten, Außerkrafttreten, Übergangsregelung
Bibliographie
- Titel
- Verordnung über die Abschlussprüfung für den Ausbildungsberuf zur Verwaltungsfachangestellten/zum Verwaltungsfachangestellten im Lande Nordrhein-Westfalen - Fachrichtungen Landes- und Kommunalverwaltung - (APO Verwaltungsfachangestellte)
- Redaktionelle Abkürzung
- APO VFA,NW
- Normtyp
- Rechtsverordnung
- Normgeber
- Nordrhein-Westfalen
- Gliederungs-Nr.
- 7123
(1) Die Prüfungsordnung tritt am 1. August 2014 in Kraft.
(2) Mit Inkrafttreten dieser Prüfungsordnung tritt gleichzeitig die Verordnung über die Abschlussprüfung für die Ausbildungsberufe zur Verwaltungsfachangestellten/zum Verwaltungsfachangestellten und zur Fachangestellten für Bürokommunikation/zum Fachangestellten für Bürokommunikation im Lande Nordrhein-Westfalen - Fachrichtungen Landes- und Kommunalverwaltung - vom 24. Juli 2009 (GV. NRW. S. 446) außer Kraft.
(3) Die Ausbildung und Prüfung der vor dem 1. August 2014 eingestellten Auszubildenden richtet sich nach den bisherigen Ausbildungs- und Prüfungsvorschriften.
Düsseldorf, den 11. Juni 2014
Der Minister für Inneres und Kommunales des Landes Nordrhein-Westfalen
Ralf J ä g e r