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  • ab 22.09.1998 (aktuelle Fassung)

Art. 1 EUBestG - Zustimmung zum Vertrag

Bibliographie

Titel
Gesetz zu dem Protokoll vom 27. September 1996 zum Übereinkommen über den Schutz der finanziellen Interessen der Europäischen Gemeinschaften (EU-Bestechungsgesetz - EUBestG)
Amtliche Abkürzung
EUBestG
Normtyp
Gesetz
Normgeber
Bund
Gliederungs-Nr.
188-88

Dem in Brüssel am 27. September 1996 von der Bundesrepublik Deutschland unterzeichneten Protokoll aufgrund von Artikel K.3 des Vertrags über die Europäische Union zum Übereinkommen über den Schutz der finanziellen Interessen der Europäischen Gemeinschaften wird zugestimmt. Das Protokoll wird nachstehend veröffentlicht.