Versionsverlauf


§ 1 HessBGG - Gesetzesziel

Bibliographie

Titel
Hessisches Gesetz zur Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen (Hessisches Behinderten-Gleichstellungsgesetz - HessBGG)
Amtliche Abkürzung
HessBGG
Normtyp
Gesetz
Normgeber
Hessen
Gliederungs-Nr.
34-46

1Ziel dieses Gesetzes ist es, die Benachteiligung von Menschen mit Behinderungen zu beseitigen und zu verhindern sowie die gleichberechtigte Teilhabe von Menschen mit Behinderungen am Leben in der Gesellschaft zu gewährleisten und ihnen eine selbstbestimmte Lebensführung zu ermöglichen. 2Dabei wird besonderen Bedürfnissen Rechnung getragen.