Gesetz über die Kunsthochschulen des Landes Nordrhein-Westfalen
(Kunsthochschulgesetz - KunstHG)

Bibliographie

Titel
Gesetz über die Kunsthochschulen des Landes Nordrhein-Westfalen (Kunsthochschulgesetz - KunstHG)
Amtliche Abkürzung
KunstHG
Normtyp
Gesetz
Normgeber
Nordrhein-Westfalen
Gliederungs-Nr.
221

221

Vom 13. März 2008 (GV. NRW. S. 195) (1)

Zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 25. November 2021 (GV. NRW. S. 1210a)

Inhaltsübersicht§§
Geltungsbereich1
Erster Abschnitt
Rechtsstellung und Aufgaben der Kunsthochschulen
Rechtsstellung2
Aufgaben3
Freiheit der Kunst und der Wissenschaft4
Finanzierung und Globalhaushalt5
Entwicklungsplanung; Hochschulverträge6
Qualitätssicherung7
Kunsthochschulbeirat8
Berichtswesen, Datenschutz, Datenverarbeitung9
Zweiter Abschnitt
Mitgliedschaft und Mitwirkung
Mitglieder und Angehörige10
Rechte und Pflichten der Mitglieder und Angehörigen11
Zusammensetzung der Gremien12
Geschlechtergerechte Zusammensetzung von Gremien12a
Verfahrensgrundsätze13
Wahlen zu den Gremien14
Dritter Abschnitt
Aufbau und Organisation der Kunsthochschule
1.
Die zentrale Organisation der Kunsthochschule
Zentrale Organe15
Rektorat16
Aufgaben und Befugnisse des Rektorats17
Rektorin oder Rektor18
Kanzlerin oder Kanzler19
Senat20
Kuratorium21
Gleichstellungsbeauftragte; gleichstellungsbezogene Mittelvergabe22
Hochschulverwaltung23
2.
Die dezentrale Organisation der Kunsthochschule
Regelungen betreffend die dezentrale Organisation24
Die Organe des Fachbereichs25
Einrichtungen; Bibliotheksgebühren26
Vierter Abschnitt
Das Hochschulpersonal
Allgemeine Vorschriften für das Hochschulpersonal27
1.
Hochschullehrerinnen und Hochschullehrer
Dienstaufgaben der Hochschullehrerinnen und Hochschullehrer28
Einstellungsvoraussetzungen für Hochschullehrerinnen und Hochschullehrer29
Berufung von Hochschullehrerinnen und Hochschullehrern30
Gewährleistung der Chancengerechtigkeit von Frauen und Männern bei der Berufung von Professorinnen und Professoren30a
Berufungsverfahren31
Dienstrechtliche Stellung der Hochschullehrerinnen und Hochschullehrer32
Höchstaltersgrenze für die Einstellung in ein Beamtenverhältnis32a
Freistellung und Beurlaubung33
2.
Das sonstige Personal der Kunsthochschule
Honorarprofessur, Gastprofessur34
Lehrkräfte für besondere Aufgaben35
Lehrbeauftragte36
Künstlerische und wissenschaftliche Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter an Kunsthochschulen37
Künstlerische und wissenschaftliche Hilfskräfte38
Weitere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter39
Fünfter Abschnitt
Studierende und Studierendenschaft
1.
Zugang und Einschreibung
Einschreibung40
Zugang zum Hochschulstudium41
Einschreibungshindernisse42
Exmatrikulation43
Ordnungsverstöße; Ordnungsmaßnahmen43a
Zweithörerinnen oder Zweithörer, Gasthörerinnen oder Gasthörer44
2.
Studierendenschaft
Studierendenschaft45
Studierendenparlament46
Allgemeiner Studierendenausschuss47
Fachschaften48
Ordnung des Vermögens und des Haushalts49
Sechster Abschnitt
Lehre, Studium und Prüfungen
1.
Lehre und Studium
Ziel von Lehre und Studium, Lehrangebot, Studienberatung50
Besuch von Lehrveranstaltungen51
Studiengänge52
Regelstudienzeit53
Künstlerische und wissenschaftliche Weiterbildung54
Studium in Teilzeit; Teilzeitstudium54a
Vertretung der Belange von Studierenden mit Behinderung oder chronischer Erkrankung54b
2.
Prüfungen
Prüfungen55
Anerkennung von Prüfungsleistungen und Studienabschlüssen55a
Prüfungsordnungen56
Prüferinnen und Prüfer57
Siebter Abschnitt
Grade und Zeugnisse
Hochschulgrade, Leistungszeugnis58
Promotion59
Habilitation60
Achter Abschnitt
Kunstausübung; Künstlerische Entwicklungsvorhaben; Forschung
Kunstausübung; Künstlerische Entwicklungsvorhaben61
Aufgaben und Koordinierung der Forschung, Veröffentlichung62
Forschung mit Mitteln Dritter63
Transparenz bei der Forschung mit Mitteln Dritter63a
Neunter Abschnitt
Haushaltswesen
Anmeldung zum Haushalt64
Verteilung der Haushaltsmittel65
Bewirtschaftung der Haushaltsmittel66
Körperschaftsvermögen und Körperschaftshaushalt67
Zehnter Abschnitt
Aufsicht
Aufsicht in Selbstverwaltungsangelegenheiten68
Aufsicht in staatlichen Angelegenheiten69
Elfter Abschnitt
Ergänzende Vorschriften
Landesarbeitsgemeinschaft der Schwerbehindertenvertretungen70
Zusammenwirken von Hochschulen71
Errichtung juristischer Personen des öffentlichen Rechts durch Kunsthochschulen71a
Studium eines Erweiterungsfaches nach abgeschlossenem Lehramtsstudium71b
Vereinbarungen mit den Kirchen72
Verwaltungsvorschriften, Ministerium, Gebühren für Amtshandlungen73
Hochschulbetrieb im Falle einer Epidemie, einer Großeinsatzlage oder einer Katastrophe73a
Inkrafttreten, Übergangsregelungen74