§ 3 UhVorschG - Dauer der Unterhaltsleistung
Bibliographie
- Titel
- Gesetz zur Sicherung des Unterhalts von Kindern alleinstehender Mütter und Väter durch Unterhaltsvorschüsse oder -ausfalleistungen (Unterhaltsvorschußgesetz)
- Redaktionelle Abkürzung
- UhVorschG
- Normtyp
- Gesetz
- Normgeber
- Bund
- Gliederungs-Nr.
- 2163-1
Die Unterhaltsleistung wird längstens für insgesamt 72 Monate gezahlt.