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  • ab 01.01.2015 (aktuelle Fassung)

§ 29 MessEG - Pflichten der Wirtschaftsakteure in den Fällen der §§ 27 und 28

Bibliographie

Titel
Gesetz über das Inverkehrbringen und die Bereitstellung von Messgeräten auf dem Markt, ihre Verwendung und Eichung sowie über Fertigpackungen (Mess- und Eichgesetz - MessEG)
Amtliche Abkürzung
MessEG
Normtyp
Gesetz
Normgeber
Bund
Gliederungs-Nr.
7141-8