§ 1 1. BürokAbbG
Bibliographie
- Titel
- Erstes Gesetz zum Bürokratieabbau (Bürokratieabbaugesetz I)
- Redaktionelle Abkürzung
- 1. BürokAbbG,NW
- Normtyp
- Gesetz
- Normgeber
- Nordrhein-Westfalen
- Gliederungs-Nr.
- 2005
Außer Kraft am 1. Januar 2013 durch § 5 Absatz 3 des Gesetzes i.d.F. vom 16. November 2010 (GV. NRW. S. 602). Zur weiteren Anwendung s. § 5 Absatz 3 Satz 4 des Gesetzes i.d.F. vom 16. November 2010 (GV. NRW. S. 602).
Zum Abbau von Bürokratie werden Vorschriften - Gesetze, Verordnungen und Erlasse - außer Kraft gesetzt oder modifiziert, um zu erproben, ob damit unternehmerisches Handeln erleichtert, Existenzgründungen gefördert und die wirtschaftliche Entwicklung voran getrieben werden kann. Die in der Modellregion Ostwestfalen-Lippe entstandenen Innovationsvorschläge zur Entbürokratisierung und Deregulierung sollen, soweit sie erfolgreich sind, nach Abschluss der Modellphase landesweit in Dauerrecht übernommen werden.