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§ 23 HmbKatSG - Eigenverantwortlichkeit, Verschwiegenheit und Belohnungen

Bibliographie

Titel
Hamburgisches Katastrophenschutzgesetz (HmbKatSG)
Amtliche Abkürzung
HmbKatSG
Normtyp
Gesetz
Normgeber
Hamburg
Gliederungs-Nr.
215-1

Die Vorschriften der §§ 61, 65, 66 und 74 des Hamburgischen Beamtengesetzes in ihrer jeweils geltenden Fassung über die Eigenverantwortlichkeit, Amtsverschwiegenheit und die Annahme von Belohnungen gelten für Helfer entsprechend.