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BSÜG,BE - Berliner Sicherheitsüberprüfungsgesetz
§§ 2 - 25, Zweiter Abschnitt - Personeller Geheim- und Sabotageschutz bei öffentlichen Stellen
§§ 2 - 25, Zweiter Abschnitt - Personeller Geheim- und Sabotageschutz bei öffentlichen Stellen
§ 2 BSÜG, Sicherheitsempfindliche Tätigkeiten
§ 3 BSÜG, Betroffener Personenkreis
§ 4 BSÜG, Zuständigkeit
§ 5 BSÜG, Bestellung von Geheimschutzbeauftragten
§ 6 BSÜG, Verschlusssachen
§ 7 BSÜG, Sicherheitsrisiken
§ 8 BSÜG, Rechte und Pflichten des Betroffenen und der einbezogenen Person
§ 9 BSÜG, Arten der Sicherheitsüberprüfung
§ 10 BSÜG, Einfache Sicherheitsüberprüfung
§ 11 BSÜG, Erweiterte Sicherheitsüberprüfung
§ 12 BSÜG, Erweiterte Sicherheitsüberprüfung mit Sicherheitsermittlungen
§ 13 BSÜG, Datenerhebung
§ 14 BSÜG, Einleitung der Sicherheitsüberprüfung
§ 15 BSÜG, Maßnahmen der Verfassungsschutzbehörde bei den einzelnen Überprüfungsarten
§ 16 BSÜG, Abschluss der Sicherheitsüberprüfung
§ 17 BSÜG, Vorläufige Zuweisung einer sicherheitsempfindlichen Tätigkeit
§ 18 BSÜG, Erkenntnisse nach Abschluss der Sicherheitsüberprüfung
§ 19 BSÜG, Ergänzung der Sicherheitserklärung und Wiederholungsüberprüfung
§ 20 BSÜG, Sicherheitsakte und Sicherheitsüberprüfungsakte
§ 21 BSÜG, Nutzung, Verarbeitung und Behandlung der Unterlagen und Daten, Zweckbindung
§ 22 BSÜG, Speichern, Verändern und Nutzen personenbezogener Daten in Dateien
§ 23 BSÜG, Berichtigen, Löschen und Einschränkung der Verarbeitung personenbezogener Daten
§ 24 BSÜG, Auskunft, Akteneinsicht
§ 25 BSÜG, Reisebeschränkungen