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Brandenburg
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BbgKVerf 2007,BB - Brandenburgische Kommunalverfassung
§§ 1 - 121, Teil 1 - Die Gemeinde
§§ 27 - 62, Kapitel 2 - Innere Gemeindeverfassung
§ 50a, Abschnitt 3a - Erhaltung kommunaler Entscheidungsfähigkeit in außergewöhnlichen Notlagen
§ 50a, Abschnitt 3a - Erhaltung kommunaler Entscheidungsfähigkeit in außergewöhnlichen Notlagen
§ 50a BbgKVerf, Erhaltung kommunaler Entscheidungsfähigkeit in außergewöhnlichen Notlagen