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Sachsen
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SächsWahlG,SN - Sächsisches Wahlgesetz
§§ 44 - 47, Teil 8 - Erwerb und Verlust der Mitgliedschaft im Landtag
§§ 44 - 47, Teil 8 - Erwerb und Verlust der Mitgliedschaft im Landtag
§ 44 SächsWahlG, Erwerb der Mitgliedschaft im Landtag
§ 45 SächsWahlG, Verlust der Mitgliedschaft im Landtag
§ 46 SächsWahlG, Entscheidung über den Verlust der Mitgliedschaft
§ 47 SächsWahlG, Berufung von Mandatsnachfolgerinnen und Mandatsnachfolgern sowie Ersatzwahlen